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  • Titandioxid - unsere Stellungnahme!

    "Alle unsere benecos und GRN [GRÜN] Produkte unterliegen einer umfassenden Gesetzgebung, national und international, primär durch die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Sicherheit von Stoffen, die bei der Herstellung kosmetischer Mittel eingesetzt werden, werden fortlaufend von der EU überwacht und untersucht. Außerdem muss jeder Kosmetikhersteller selbst die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten. Darüber hinaus tragen alle unsere Produkte, bis auf die Nagellacke und das Desinfektionsmittel, das BDIH oder COSMOS Siegel für kontrollierte, zertifizierte Natur- und Biokosmetik.

     

    Gerne möchten wir Ihnen zu Titandioxid folgendes mitteilen:

    Lebensmittel: 
    Als Lebensmittelzusatzstoff bewertet die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Titandioxid (Abk.:TiO2, E171) nicht mehr länger als sicher, die Zulassung zur Verwendung von E171 in Lebensmitteln wurde aufgehoben.

    Wir nehmen die von der EFSA vorgenommene Bewertung von Titandioxid sehr ernst und verfolgen die wissenschaftliche Diskussion sehr aufmerksam. 

    Im März 2021 veröffentlichte das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe (FAF-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zur Sicherheit von Titandioxid (Abk.: TiO2, E171) als Lebensmittelzusatzstoff.

    Auf der Grundlage neuer einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die das Gremium für zuverlässig hält, einschließlich Daten, die mit TiO2-Nanopartikeln gewonnen wurden und Daten aus einer erweiterten Studie zur Reproduktionstoxizität über eine Generation (EOGRT), wies das Gremium insbesondere darauf hin, dass die Gefahr der Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund und angesichts der vielen Unsicherheiten kam das Gremium zu dem Schluss, dass E171 bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden sollte.

    Kosmetik: 
    Im Mai 2022 erhielten die Kommissionsdienststellen ein von der Industrie eingereichtes Dossier, dem eine umfassende und aktuelle Überprüfung der Datenbank zur genetischen Toxizität von TiO2 beigefügt war und das wissenschaftliche Beweise für die Sicherheit von TiO2 in nichtnano- (pigmentierter) und in Nanoform in kosmetischen Mitteln enthält. 

    Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) wurde von der Kommission gebeten, die Sicherheit von TiO2 neu zu bewerten, wobei der Schwerpunkt auf der Genotoxizität und der Exposition über die Inhalation und dem oralen Weg (Lippenpflege, Lippenstift, Zahnpasta, loser Puder, Haarspray) liegen sollte, da die derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse dafürsprechen, dass Titandioxid-Partikel nicht über die Haut aufgenommen werden können. 

    Zur Verwendung in kosmetischen Mitteln ist Titandioxid in zwei Positivlisten der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt, zum einen in der Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe (Anhang IV der EU-KVO) und zum anderen in der Liste der zugelassenen UV-Filter (Anhang VI der EU-KVO). Die Aufnahme eines Stoffes in die Positivlisten erfolgt nach einer Sicherheitsbewertung des Stoffes durch den wissenschaftlichen Ausschuss der EU-Kommission SCCS.

    Als Pigment in kosmetischen Mitteln unterliegt Titandioxid sogar strengen Reinheitskriterien. Die Gefahr der Aufnahme über die Lunge durch Einatmen besteht bei Lippenprodukten und Make-up-Produkte nicht.

    Titandioxid wird von uns verwendet, da es als färbendes Weißpigment eine sehr gute Deckkraft besitzt und Bestandteil in vielen Perlglanzpigmenten ist. Es mangelt leider an Alternativen. Die einzige Möglichkeit, die wir momentan haben, wäre ein Verzicht auf den Farbstoff und dementsprechende Einbußen in der Optik, Deckkraft und Farbvielfalt der Produkte.

    Von rechtlicher Seite, als auch nach unseren Naturkosmetik Standards (BDIH & COSMOS) ist der Einsatz von Titandioxid in kosmetischen Mitteln aktuell erlaubt, daher sehen wir derzeit keine Bedenken in der Verwendung. 

    Der COSMOS Standard wurde gemeinsam entwickelt und wird von führenden Verbänden und Zertifizierern der Bio- und Naturkosmetik verwaltet. Eines der Kernprinzipien des BDIH bzw. COSMOS Standards ist, Verarbeitung und Herstellung zu fördern, die sauber sind und die menschliche Gesundheit und die Umwelt respektieren. Dementsprechend werden auch die EU-zugelassenen Rohstoffe durch weitreichende interne Überprüfungen durch COSMOS Arbeitsgruppen nochmals bewertet, bevor Sie in deren Positivliste aufgenommen werden.

    Gemäß COSMOS Standard 4.0 (erschienen am 1. Januar 2023) bleibt Titandioxid in Sonnenschutzmitteln und dekorative Kosmetik weiterhin erlaubt.

    Trotz der EFSA-Bewertung für Lebensmittel gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Verwendung von Titandioxid in kosmetischen Mitteln für den Verbraucher gesundheitsschädlich ist, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

    Sollten neu identifizierte Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Titandioxid auftauchen, die Auswirkungen auf seine Verwendung in Kosmetika haben, werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und entsprechend reagieren. Es ist unser Ziel, sichere und gesetzeskonforme Produkte unseren Kunden anzubieten."

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